hallo, bin mit interesse auf ihre präsentation gestoßen. ich habe dazu noch eine frage zur verwertung eines urheberrechtlich geschützten werkes:
dar ein öffentliches gebäude ohne zustimmung des architekten nicht veröffentlicht werden. muß der buchbeitrag dem architekten zur freigabe gezeigt werden?
vielen dank
Von: anna
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